Mitarbeiter & Ausbildung

Sabbatical: Gehalt, Versicherung und Recht

Ein Sabbatical oder Sabbatjahr gilt vielen Mit­arbei­ten­den als loh­nendes Ziel. Arbeit­geber können durch eine Ge­­währung nicht nur Per­­sonal halten, sondern auch von neuer Moti­­vation profi­tieren. Doch welche Modelle gibt es, und wer hat über­­haupt einen Anspruch auf die beruf­­liche Auszeit?

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AUF EINEN BLICK

– Möchten Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein Sabbatical ermöglichen, gibt es bei der vertraglichen Gestaltung einiges zu beachten
– Sparen Arbeitnehmende im Vorhinein genug Arbeitszeit an, können sie in der Regel auch während des Sabbaticals über den Arbeitgeber versichert bleiben und erhalten weiterhin Gehalt
– Andernfalls müssen Arbeitnehmende sich während des Sabbaticals selbst versichern
– Die zu erwartenden Aufgaben nach der Rückkehr sollten vorab festgelegt werden

Der Gedanke ist ebenso naheliegend wie gleichzeitig fernab: So kommt manchem nach einer Reihe von ausgefüllten Arbeitsjahren sicherlich der Wunsch nach einer längeren Pause – aber gleich ein Jahr aus dem Berufsleben aussteigen, das ist doch nicht machbar, oder? Tatsächlich wird das sogenannte Sabbatjahr oder Sabbatical in den seltensten Fällen als ganzes Jahr verstanden und praktiziert. 

Ein Sabbatical kann zwar theoretisch und qua Definition des Gabler Wirtschaftslexikons bis zu einem Jahr andauern. Nach einer Umfrage des ifo-Instituts aus dem Jahr 2023 liegt die Dauer des tatsächlich praktizierten Sabbatjahrs aber durchschnittlich nur bei 99 Tagen. Die Hälfte nimmt nur 60 Tage frei. Das bedeutet, dass dem „Jahr“ in der Praxis eher eine Freistellung von zwei bis drei Monaten entspricht. 

Laut ifo-Umfrage bietet knapp ein Viertel der Unternehmen das Sabbatjahr an. Während 30 Prozent der Unternehmen in der Industrie ein Sabbatjahr ermöglichten, seien es im Handel zwölf Prozent. Außerdem gelte: Je größer ein Unternehmen ist, desto eher wird ein Sabbatical ermöglicht. So erlaubt jedes vierte Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten eine unbezahlte Auszeit, bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sogar mehr als jedes zweite.  

Sabbatical-Dauer von Branche und Unternehmensgröße abhängig

Die Dauer des Sabbaticals ist laut Umfrage für Angestellte im Handel mit 127 Tagen am höchsten, gefolgt von der Industrie mit 117 Tagen und dem Dienstleistungssektor mit 87 Tagen. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. Während in Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 50 bis 249 Beschäftigten die Dauer mit 115 beziehungsweise 111 Tagen relativ hoch ist, liegt diese in Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten bei 72 Tagen und in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten bei 36 Tagen.  

Die Grafik zeigt, dass vor allem die Wirtschaftszweige Handel und Industrie lange Sabbaticals (127 Tage und 117 Tage) für ihre Mitarbeiter ermöglichen. Bei Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten dauert ein Sabbatical im Durchschnitt 115 Tage.

Das verdeutlicht, dass vor allem größere Unternehmen ihren Teams die Möglichkeit zur beruflichen Auszeit geben. Ein bedeutender Anteil an Arbeitnehmenden dagegen kam bislang noch nicht in den Genuss: So liegt der durchschnittliche Anteil derer, die ein Sabbatical praktiziert haben, bei unter einem Prozent. Dem gegenüber steht eine weitaus größere Anzahl von Menschen, die sich eine berufliche Auszeit wünschen. 

Individuelle Gründe für ein Sabbatical 

Starkes Interesse an einem Sabbatjahr hatten in Deutschland zuletzt laut einer Online-Umfrage von Sabbatjahr.org, einem Fachportal der „Initiative Auslandszeit“, besonders Erwerbstätige im Alter zwischen 30 und 59 Jahren und vor allem berufstätige Frauen. Zu den wichtigsten Gründen für eine berufliche Auszeit zählen Erholung und Reisen sowie der Stressabbau vom turbulenten Berufsalltag. Auch mehr Zeit für die Familie ist ein häufiger Wunsch. Die meisten Befragten wünschen sich sechs bis zwölf Monate Auszeit vom Job. 

Nur Wenige haben rechtlichen Anspruch auf die Auszeit

Einen rechtlich begründeten Anspruch auf ein Sabbatical, der sie bei der Organisation unterstützen würde, gibt es für die meisten jedoch nicht, lediglich gelegentlich Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen. Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst haben einen gesetzlich verankerten Anspruch. Für die Mehrheit aller Beschäftigten gilt indes: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gemeinsam gefordert, ein tragfähiges Modell für das Sabbatical zu finden. 

Dabei gilt es zunächst einmal, den rechtlichen Rahmen festzulegen. Ist die berufliche Auszeit als unbezahlter Sonderurlaub klassifiziert, gibt es dafür natürlich kein Gehalt. Der Arbeitsvertrag läuft weiter, ruht aber.

Krankenversicherung im Sabbatical

Im Hinblick auf die Krankenversicherung gilt: Nur während der ersten vier Wochen sind Mitarbeitende noch pflichtversichert, danach melden Arbeitgeber sie ab, und sie müssen sich während der Folgephase selbst versichern. Auch die Rentenbeitragseinzahlung pausiert. 

Für die Weiterversicherung gibt es für gesetzlich Versicherte jeweils zwei Möglichkeiten: die beitragsfreie Familienversicherung oder die freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse. Detaillierte Informationen für Arbeitnehmende hierzu gibt es bei der jeweiligen Krankenkasse. Beitragsfrei familienversichern kann sich, wer verheiratet ist und einen Ehe- oder Lebenspartner mit gesetzlicher Versicherung hat. Wichtig sind die Einkommensgrenzen: Während des unbezahlten Urlaubs darf dann keine selbstständige Tätigkeit erfolgen und etwa im Jahr 2024 höchstens 505 Euro monatliches Einkommen erzielt werden. 

Bei der freiwilligen Versicherung hingegen hängt der Beitrag von den monatlichen Einkünften ab. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 179,11 Euro pro Monat plus Beitrag zur Pflegeversicherung. Für einen Auslandsaufenthalt haben Beschäftigte eventuell die Möglichkeit, eine Beitragsermäßigung über die sogenannte Anwartschafts-Versicherung zu beantragen. 

Sicherste Variante: Arbeitszeit und Gehalt ansparen 

Anders verhält es sich, wenn das Sabbatical im Rahmen einer Zeitwertguthaben-Vereinbarung stattfindet. Dann läuft die Krankenversicherung in der Regel weiter. Selbiges gilt für die Rentenversicherung. Ein häufig praktiziertes Modell ist, Jahre oder Monate im Vorfeld Arbeitsvolumen und Entgelt vertraglich formal auf Teilzeit zu reduzieren, dabei allerdings weiterhin Vollzeit tätig zu sein und die entstehenden Überstunden dann in der Abwesenheit zu verrechnen. Eine Alternative stellt das Ansparen von Arbeitszeit ohne vorherige vertragliche Reduktion dar. 

Auch bei diesem Sabbatical Modell laufen dann sowohl die Sozialversicherung als auch die Gehaltszahlung normal weiter. Für Unternehmen ist das Modell aufgrund der finanziellen Kontinuität, die es bietet, attraktiv, wenngleich die Arbeitsorganisation immer durch eine längere berufliche Auszeit einzelner Mitarbeitender besonders gefordert sein wird. Gelegentlich kann das Sabbatjahr auch dazu dienen, Auftragsspitzen und Zeiten mit weniger Arbeitsvolumen flexibel auszugleichen. 

Vorbereitung für Unternehmen: Rat einholen 

Für die Vorbereitung empfiehlt es sich auf Betriebsseite insbesondere, nicht nur organisatorische Aspekte zu bedenken, sondern auch auf die vertragliche Gestaltung Wert zu legen. Dazu zählt unter anderem, das Modell zu beschreiben, nach welchem die Arbeitszeit für die Auszeit angespart werden soll. Außerdem müssen die mögliche Dauer des Sabbaticals sowie Regelungen zur Vergütung und Versicherung einschließlich des Umgangs mit zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers festgelegt werden. Ebenfalls nicht fehlen sollte die Regelung, welche Aufgaben Arbeitnehmende nach ihrer Rückkehr erwarten. Auch das Vorgehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Sabbaticals sollte im Vorfeld festgelegt werden. Gegebenenfalls gilt es, tarifvertragliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei all diesen Fragen unterstützt die Rechts- oder Steuerberatungskanzlei. 

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Alexandra Buba

Alexandra Buba, M. A., ist eine erfahrene deutsche Wirtschaftsjournalistin mit akademischer Ausbildung, die für Fachmagazine über Themen zwischen Technologie und Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle, grenzüberschreitende Projekte und Nachhaltigkeit berichtet. Von der Asian American Journalists Association AAJA wurde sie zuletzt gemeinsam mit ihrem internationalen Team in der Kategorie „Excellence in International Reporting“ ausgezeichnet.

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