Überweisen Arbeitgeber ihren Beschäftigten verspätet Lohn oder Gehalt, ist kein Verspätungszuschlag fällig. Ein BAG-Urteil entlastet jetzt die Unternehmer – und beendet endlich eine langanhaltende Rechtsunsicherheit.
Abonnieren Sie jetzt unseren DATEV TRIALOG Newsletter, um immer über die neue Ausgabe informiert zu werden und sofort einen Überblick der jeweiligen Themen zu erhalten.
Nein danke