Unternehmen müssen an die EEG-Meldepflicht denken, wenn Dritte den Strom auf ihrem Firmengelände nutzen. Dafür sinkt die EEG-Umlage. Die gesetzlichen Anpassungen zum Jahresbeginn sowie ab 2022 sind ein Thema für Steuerberater und gegebenenfalls Anwalt.
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